Öko-Verbände im Porträt -Teil 4: Naturland


Naturland wurde als basisdemokratischer Bauernverband 1982 in Bayern gegründet und ist somit der jüngste der großen Öko-Anbauverbände. Seine Besonderheit sieht Naturland vor allem darin, dass ein großer Schwerpunkt auf soziale Standards und faire Partnerschaft gelegt wird. Jeder Naturland-Betrieb muss sich zur Einhaltung der Sozialstandards verpflichten, diese wird im Rahmen der jährlichen Neuzertifizierung überprüft. Zudem begreift sich Naturland als Pionier bei der Erschließung neuer Felder wie zum Beispiel der ökologischen Aquakultur oder der ökologischen Waldnutzung. In Deutschland gehören über 55.000 Bauern dem Naturlandverband an und bewirtschaften über 115.000 Hektar Fläche gemäß der Naturland-Richtlininen.

Allgemeine Bedingungen

Wer nach Naturland-Richtlinien wirtschaftet, muss seinen gesamten Betrieb auf eine ökologische Bewirtschaftung umstellen. Eine Teilumstellung lediglich einzelner Betriebszweige auf „Bio“ ist nicht möglich. Um die Umstellung wirtschaftlich möglich zu machen, können einzelne Umstellungsschritte nacheinander erfolgen. Die Fristen hierfür sind in den Richtlinien geregelt. Während der Umstellung ist die Betreuung durch einen Naturland-Berater vorgeschrieben. Der Betreuer erstellt ein Umstellungskonzept, dessen Einhaltung bei der jährlichen Zertifizierung jeweils neu bescheinigt wird.
Eine Besonderheit bei Naturland ist, dass der Abschluss eines Erzeugervertrags nicht automatisch zur Nutzung des Naturlandzeichens berechtigt. Wer seine Produkte als Naturland-Produkte vermarkten will, muss dafür einen gesonderten Lizenzvertrag abschließen.
Alle Betriebsmittel, die zugekauft werden, sollten das Naturland-Zertifikat besitzen oder von einem Verband zertifiziert worden sein, den Naturland als gleichwertig anerkennt. In Ausnahmefällen dürfen zeitlich befristet auch Betriebsmittel ohne Zertifikat zugekauft werden. Priorität haben hierbei Produkte gemäß der EG-Öko-Verordnung vor extensiv produzierten Betriebsmitteln vor konventionellen Produkten.

Düngung

Die Naturland-Richtlinien entsprechen hier weitestgehend den Richtlinien anderer privater Öko-Anbauverbände: Der Einsatz von Dünger aus der Tierhaltung (Wirtschaftsdünger) ist auf jährlich 1,4 Dungeinheiten pro Hektar begrenzt. Dies entspricht 112 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngern sowie von Chilesalpeter und Harnstoff muss gänzlich verzichtet werden. Der Zukauf von Stickstoff ist mit maximal 40 Kilogramm pro Hektar und Jahr limitiert. Ausnahmen bestehen hier für Gemüse, Baumschulkulturen, Obst- und Weinbau und für tropische Sonderkulturen. Der Zukauf von konventionellem Dünger ist nur in Form von Festmist unter Beachtung der bestehenden Bestimmungen möglich. Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist sowie Gärreste aus konventionell betriebenen Biogasanlagen sind als Dünger nicht zulässig. Nur wenige organische Handelsdünger sind erlaubt, Knochen-, Blut- und Tiermehle sind verboten.

Tierhaltung

Einer Milchkuh stehen laut Naturland-Richtlinien 6 Quadratmeter Fläche im Stall und 4,5 Quadratmeter Fläche im Außenbereich zu. Ein Mastschwein bis 110 kg benötigt 1,5 Quadratmeter im Stall und 1,2 Quadratmeter im Freien. Die maximalen Tierzahl pro Hektar landwirtschaftlicher Anbaufläche beträgt: 140 Legehennen (EG-Öko-VO: 230), 280 Hähnchen (EG-Öko-VO: 580) oder 10 Mastschweinen (EG-Öko-VO: 14) pro Jahr und Hektar und entspricht somit den anderen privaten Öko-Anbauverbänden.

Futterzukauf

Mindestens 50 Prozent des Futters muss vom eigenen Betrieb oder von einer Naturland-Kooperation stammen. Der Einsatz konventioneller Futterkomponenten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Noch bestehen hier für Schweinen und Geflügel Ausnahmen, die allerdings im Jahr 2011 enden. Bis dahin können für Schweine und Geflügel in dem Fall, dass Ökokomponenten nicht verfügbar sind und Mangelernährung droht, maximal 25 Prozent der Tagesration aus konventionellen Futterkomponenten bestehen. Für die Wanderschäferei ist der Anteil an konventionellem Futter auf 10 Prozent der Jahresration beschränkt. Die ganzjährige Silage-Fütterung bei Wiederkäuern ist verboten.

Pflanzenschutz

Im Pflanzenbau setzt Naturland auf die Förderung und den Einsatz natürlicher Feinde der Pflanzenschädlinge. In einer Positivliste sind erlaubte Pflanzenstärkungs- und Pflegemittel, sowie Mittel gegen Pilzkrankheiten und gegen tierische Schädlinge formuliert. Pro Jahr und Hektar dürfen maximal drei Kilogramm Kupfer (Hopfen: vier Kilogramm) eingesetzt werden.

Verarbeitungsbestimmungen

Im idealen Fall sollten 100 Prozent der verwendeten Produkte das Naturland-Zertifikat besitzen. Die Verwendung anderweitig zertifizierter Zutaten bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Maximal fünf Prozent der verarbeiteten Produkte dürfen konventioneller Herkunft sein. In den produktspezifischen Verarbeitungsrichtlinien sind Positivlisten für die erlaubten Zusatzstoffe formuliert. Die Verwendung von Nitritpökelsalz ist bei deutlicher Kennzeichnung erlaubt, der Einsatz von Enzymen ist nicht zulässig.
Bei der Verarbeitung verboten ist der Einsatz von Mikrowellen, ionisierenden Strahlen und gentechnisch veränderter Organismen. Die produktspezifische Verarbeitung ist umfassend festgelegt.
Die Verpackungsrichtlinien schreiben vor, sparsam mit Rohstoffen umzugehen und die Umweltbelastung zu minimieren. Der Einsatz von Konservierungsstoffen, Entwesungsmitteln und synthetischen Fungiziden bei der Verpackung ist verboten.

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