Die Wurzeln der Bioland-Bewegung liegen in der Schweiz. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts legten der Agrarpolitiker Dr. Hans Müller, dessen Frau Maria und der Artz H.P. Rusch dort den Grundstien des organisch-biologischen Landbaus. Bereits in den 50er Jahren suchten Landwirte aus Süddeutschlnad den Kontakt zu den Schweizern. Um die gemeinsamen Interessen besser vertrene zu können, gründeten zwölf Männer und Frauen 1971 den "bio-gemüse e.V.", den Vorläufer von Bioland. Mitte der 70er Jahre wird "Bioland" als Vereinsname und Warenzeichen etabliert. Über 5.200 Biobauern und mehr als 860 Lebensmittelhersteller wie zum Beispiel Metzger, Bäcker oder Molkereien sind heuet im Bioland-Verband organisiert. Gemäß der Bioland-Richtlinien wird Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Stickstoffkreisläufen betrieben und auf synthetische Pestizide und dchemisch-synthetische Stickstoffdüngung gänzliche verzichtet.
Allgemeine Bedingungen
Wer nach Bioland-Richtlinien wirtschaftet, muss seinen gesamten Betrieb auf eine ökologische Bewirtschaftung umstellen. Eine Teilumstellung lediglich einzelner Betriebszweige auf „Bio“ ist nicht möglich. Vor der Vermarktung pflanzlicher und tierischer Öko-Produkte muss eine je nach Art der Erzeugung spezifische Umstellungszeit eingehalten werden. Die Mindestumstellungszeit beträgt ab der ersten Meldung bei den zuständigen Behörden zwei Jahre.
Düngung
Der Einsatz von Dünger aus der Tierhaltung (Wirtschaftsdünger) ist auf jährlich 1,4 Dungeinheiten pro Hektar begrenzt. Dies entspricht 112 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Bei Gemüse und Zierpflanzen ist der Stickstoffeinsatz auf 110 Kilogramm, im Obstbau und bei Baumschulkulturen auf 90 Kilogramm, bei Hopfen auf 70 Kilogramm pro Hektar und Jahr begrenzt. Der Zukauf von Stickstoff ist mit maximal 40 Kilogramm pro Hektar und Jahr limitiert. Der Zukauf von konventionellem Dünger ist nur in Form von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdemist möglich. Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist sind als Dünger nicht zulässig. Nur wenige organische Handelsdünger sind erlaubt, Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano sind verboten.
Tierhaltung
Bezüglich der Fläche, die den gehaltenen Tieren im Stall und im Freien (außer Weidefläche) zur Verfügung steht, orientieren sich die Bioland-Richtlinien an der EG-Öko-Verordnung. So stehen zum Beispiel einer Milchkuh 6 Quadratmeter Fläche im Stall und 4,5 Quadratmeter Fläche im Außenbereich zu. Ein Mastschwein bis 110 kg benötigt 1,3 Quadratmeter im Stall und einen Quadratmeter im Freien. Unterschiede gibt es bei der maximalen Tierzahl pro Hektar landwirtschaftlicher Anbaufläche: Gemäß Bioland-Richtlinie ist zum Beispiel die Haltung von 140 Legehennen (EG-Öko-VO: 230), 280 Hähnchen (EG-Öko-VO: 580) oder 10 Mastschweinen (EG-Öko-VO: 14) pro Jahr und Hektar erlaubt.
Futterzukauf
Mindestens 50 Prozent des Futters muss vom eigenen Betrieb oder von einer regionalen Kooperation stammen. Der Einsatz konventioneller Futterkomponenten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Rindern und Ziegen gibt es von dieser Regelung keine Ausnahmen. Bei Schweinen und Geflügel können lediglich in dem Fall, dass Ökokomponenten nicht verfügbar sind und Mangelernährung droht, Ausnahmen gemacht werden (z.B. Kartoffeleiweiß oder Maiskleber). Wanderschäfer dürfen ihre Tiere zu fünf Prozent auf konventionell bewirtschafteten Flächen grasen lassen. Die ganzjährige Silage-Fütterung bei Wiederkäuern ist verboten. Im Sommer muss überwiegend mit Grünfutter gefüttert werden.
Pflanzenschutz
Im Pflanzenbau müssen bei der Standortwahl die Risikofaktoren abgewogen werden, die durch die Belastung durch Schadstoffe aus der Umwelt oder die Bepflanzung im Vorjahr auftreten könnten. Pro Jahr und Hektar dürfen maximal drei Kilogramm Kupfer (Hopfen: vier Kilogramm) gemäß den Bio-Pflanzenschutzbestimmungen eingesetzt werden. Der Einsatz von Pyrethroiden für Schädlingsfallen im Obstbau ist verboten.
Verarbeitungsbestimmungen
Grundsätzlich darf die Bezeichnung „Bio“ nur verwendet werden, wenn 100 Prozent der Zutaten ökologischer Herkunft sind. Nur wenn Zutaten nachweislich nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind, kann der Verband eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von maximal fünf Prozent konventioneller Anteile erteilen. Für die Verarbeitung von Lebensmitteln sind insgesamt 25 Zusatzstoffe zugelassen. Die Verwendung von Enzymen und Starterkulturen ist nur für spezifische Produktgruppen erlaubt. Die Verarbeitung tierischer Produkte ist umfassend festgelegt, es bestehen genaue Regelungen bezüglich erlaubter Zutaten, Zusatz- und Hilfsstoffe, Verarbeitungsverfahren und Verpackungsmaterialien.
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